Entsendung von EU- und EWR Nationalitäten
Staatsbürger aus der EU- sowie EWR Mitgliedsstaaten genießen Freizügigkeit, sofern Sie über einen gültigen Reisepass oder Personalausweis verfügen.
Der Aufenthalt in Schweden ist ohne eine Genehmigung gestattet. Eine Meldepflicht bei der lokalen Meldebehörde (ähnlich wie in z.B. in Deutschland) besteht nicht. Jedoch ist der Arbeitseinsatz bei der zuständigen Arbeitsbehörde anzumelden.
Hierzu besteht seit dem 01. Juli 2013 die Pflicht zur Registrierung des Entsandten bei der Arbetsmiljöverket - Swedish Work Environment Authoritiy (SWEA). Diese Deklaration von Entsandten Mitarbeitern erfolgt über ein Online Verfahren und ist für Arbeitseinsätze von 5 Tagen oder mehr vorgesehen. Diese Deklaration muss spätestens am 06. Einsatztag des Mitarbeiters in Schweden vorgenommen sein. Nach erfolgreicher Registrierung wird eine Referenznummer ausgestellt. Diese ist von den betreffenden Mitarbeitern für die Dauer des Einsatzes in Schweden mitzuführen.
Für ausländische Arbeitnehmer gelten die gleichen Arbeits- und Anstellungsbedingungen wie für Schwedische Arbeitnehmer hinsichtlich bezahltem Urlaub, Arbeitszeiten und Arbeitsumwelt.
Entsendung von Nicht-EU Nationalitäten
Staatsbürger aus Drittstaaten, mit gültigem Aufenthaltstitel in der EU, dürfen sich bis zu 90 Tage pro Kalenderhalbjahr (innerhalb von 180 Tagen ohne zusätzliche Arbeitsgenehmigung in Schweden aufhalten.
Meldepflicht für Nicht-EU Bürger besteht nur bei Aufenthalten über 90 Tagen.
Die Registrierung von Arbeitseinsätzen von 5 Tagen oder mehr hat analog wie auch bei EU- und EWR Nationalitäten zu erfolgen.
Inhouse Mobility unterstützt Sie bei der Registrierung Ihrer Projekte & Mitarbeiter in Schweden oder informiert Sie gerne über die neuen Regularien die zum 01. Juli 2013 in Kraft getreten sind.