ICT Karte Europa / Intra-Corporate Transferee Directive
Die Direktive 2014/66/EU wurde in 2014 eingeführt um den Personalaustausch EU-weit einfacher zu gestalten. Die Direktive gilt für ganz Europa (außer Großbritannien, Irland, Dänemark) und erlaubt Nicht-EU Staatsangehörigen bis zu 90 Tage in einer rollenden 180 Tage Periode, in jedem beliebigen Schengen-Staat zu arbeiten. Die Direktive sollte ursprünglich bis zum 29. November 2016 umgesetzt werden.
Die EU hat generelle Vorschriften erstellt, jedoch den Ländern einen gewissen Spielraum überlassen. Wir unterscheiden zwischen der ICT-Karte und der mobilen ICT-Karte.
Was ist ein Intra-Corporate-Transfer?
Die ICT-Karte muss beantragt werden, wenn:
- Die Entsendung über 90 Tage und bis zu 3 Jahre beträgt
- Der Drittstaatsangehörige (Manager/Spezialist) außerhalb der EU wohnhaft ist
- Der Mitarbeiter von einer Gesellschaft außerhalb der EU ist
- Oder zu einer in der EU gegründeten Gesellschaft der gleichen Firmengruppe entsandt wird
- Der Mitarbeiter seinen Vertrag mit der ausländischen Gesellschaft beibehält
- Der Mitarbeiter seit mindestens 6 Monaten bei der ausländischen Gesellschaft beschäftigt ist
Antragsprozess:
- Einmalige Antragstellung – ausgestellt vor Einreise in die EU
- Vereinfachter Prozess durch anerkannten Sponsor
Gültigkeit:
- Spezialisten & Manager – 90 Tage bis max. 3 Jahre*
- Trainees – 90 Tage bis max. 3 Jahre*
*Cooling off Periode von 6 Monate
Bearbeitungszeit:
Max. 90 Tage ab Antragstellung
Wie erfolgt die Anwendung in Deutschland (Seit 1. August 2017)
Spezialist oder Manager
Die Definition findet sich im Aufenthaltsgesetz. Ein Manager ist ein leitender Angestellter mit Verantwortung für Personal und Budget. Ein Spezialist wird durch seine Qualifikation definiert (Diplom, Berufserfahrung) und muss sowohl in der Heimatgesellschaft, als auch in der Gastgesellschaft unerlässlich sein.
Generell muss der Mitarbeiter:
- Seit mindestens 6 Monaten bei der ausländischen Gesellschaft beschäftigt sein
- Bachelor/Master/Diplom – Qualifikationsnachweise besitzen**
- Gehaltsanforderungen erfüllen
- Zwischen 90 Tagen und 3 Jahren* nach Deutschland entsandt werden
**der Nachweis der „Kenntnisse, Fertigkeiten, Erfahrungen“ des Mitarbeiters, denen die „unerlässlichen Spezialkenntnisse des aufnehmenden Unternehmens“ zu entnehmen sind muss einwandfrei in deutscher Sprache vorgelegt werden.
*Cooling Off Periode 6 Monate (Mitarbeiter muss Deutschland verlassen und einen neuen Aufenthalt beantragen)
Besonderheiten:
- Familienangehörige können den Mitarbeiter sofort begleiten – keine Mindestentsendung von 12 Monaten erforderlich
- Cooling Off Periode ist immer 6 Monate – egal wie lange die ICT Karte ausgestellt wurde
- Privilegierte „Positiv-Staatler“ müssen vor Einreise ein ICT Visum beantragen. Visafreie Einreise in diesem Fall nicht gestattet!
Eine Ablehnung erfolgt, wenn:
- Die deutsche Gesellschaft nur zum Zwecke der ICT Karte gegründet wird
- Der geplante Aufenthalt über 3 Jahre beträgt
- Der Antrag vor Ablauf der Cooling Off Periode gestellt wird
- Der Mitarbeiter als „Leiharbeiter“ eingesetzt wird
Trainees
Die ICT Karte kann nur beantragt werden, wenn:
- Der Trainee einen anerkannten Hochschulabschluss besitzt (zwingend)
- Gehaltsanforderungen eingehalten werden
- Der Trainee seit mindestens 6 Monaten bei der entsendenden Gesellschaft beschäftigt ist
- Das Assignment zwischen 90 Tagen und 1 Jahr beträgt
Nicht anwendbar für Praktikum!
Der ICT Antragsprozess
Seit dem 1. Januar 2018 ist die Beantragung einer Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer im Sinne des § 29 Abs. 5 BeschV für einen Zeitraum von mehr als 90 Tagen nicht mehr möglich.
Für diese Entsendungsfälle besteht die Möglichkeit der Antragstellung im Rahmen des neuen § 10a BeschV (ICT-Karte). Die Bearbeitung dieser Anträge erfolgt bundesweit für alle Arbeitgeber durch das Team 008 der Agentur für Arbeit Köln.
Besonderheiten:
- Zentralisierter Antragsprozess bei ZAV ICT Abteilung in Köln
- Ausführlichere Dokumente müssen eingereicht werden (Firmenbilanz, Firmenstruktur, ausländischer Arbeitsvertrag, Entsendeschreiben usw.)
- Geeigneter Nachweis, aus dem der Unternehmensverbund, zumindest zwischen dem entsendenden Teil und dem aufnehmenden Unternehmensteil, in anteiligen % hervorgeht (z.B. Auszug aus dem Geschäftsbericht, Organigramm mit Prozentzahlen, etc.)
- Falls Zulagen zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden müssen diese nachweisfrei und zweckungebunden ausgezahlt werden um als Gehaltsbestandteil angerechnet werden zu können. In diesem Fall bitten wir um Bestätigung
- Längere Bearbeitungszeiten durch die ZAV
- Ein Visum MUSS im Heimatland beantragt werden!!
- Nach Ankunft müssen biometrische Daten bei der Ausländerbehörde abgegeben werden
Für das Antragsverfahren der ICT-Karte gelten neben den Regelungen des Aufenthaltsgesetzes auch die Vorgaben des allgemeinen Verwaltungsverfahrensrechts, hier insbesondere auch § 23 VwVfG, wonach alle Dokumente und Angaben grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden müssen.