Arbeitsvisa- & Aufenthaltserlaubnis,
Arbeitserlaubnis Deutschland
Arbeitsvisa, Aufenthaltserlaubnis und Arbeitsgenehmigung Deutschland
Fallprüfung zur Prüfung der richtigen Visakategorie
Sobald entschieden wurde, dass eine Delegation, Mitarbeitertransfer, Entsendung oder Lokalisierung eines Nicht-EU Staatsbürgers nach Deutschland initiiert wird, wäre der erste Schritt ein Immigration Assessment.
Unsere Inhouse Mobility Immigration Experten würden den Fall überprüfen und bestätigen:
- ob der Assignee ein Arbeitsvisum im Heimatland beantragen muss
- welche Art von Visum benötigt wird
- die erforderlichen Dokumente
- die durchschnittliche Bearbeitungszeit ist
Zuständige Behörden für die Visabeantragung im Ausland
Für die Beantragung von Arbeitsvisa zur Einreise nach Deutschland ist die für den regelmäßigen Wohnsitz des Mitarbeiters zuständige Deutsche Botschaft oder das zuständige deutsche Generalkonsulat im Ausland zuständig. In Deutschland koordinieren wir die Abläufe mit der örtlichen Ausländerbehörden sowie der Agentur für Arbeit bzw. der Zentralstelle Auslands- und Fachvermittlung Zentrum für die Einstellung von ausländischem und Fachpersonal (ZAV).
EU Nationalitäten & Nationalitäten aus Nicht-EU Ländern
Die Visabestimmungen in Deutschland unterscheiden zwischen Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), sowie Staatsangehörigen aus Nicht-EU Ländern.
Visa Regularien für Staatsangehörige aus EU-Ländern
Staatsangehörige, die aus einem EU-Mitgliedstaat nach Deutschland entsandt werden, benötigen in der Regel kein Visum oder Aufenthaltsgenehmigung. Allerdings ist eine lokale Anmeldung bei den örtlichen Behörden erforderlich.
Ablauf Beantragung Arbeitsvisa, Aufenthaltserlaubnis, Arbeitsgenehmigung Deutschland
Visa Regularien für Staatsangehörige aus Nicht-EU Ländern
Nationalitäten aus Nicht-EU Ländern sind verpflichtet, vor der Einreise nach Deutschland ein Visum (in der Regel ein nationales Visum, Kategorie D für Langzeitaufenthalte in Deutschland oder ein Schengen-Visum, Kategorie C für kurzfristige Aufenthalte) zu beantragen. Deutschland hat jedoch die Visumspflicht für ausgewählte, sogenannte privilegierte Länder abgeschafft. Dies bedeutet, dass Staatsangehörige die aus folgenden privilegierten Ländern nach Deutschland einreisen möchten, vorab kein Visa beantragen müssen.
- USA
- Australien
- Kanada
- Japan
- Israel
- Neuseeland
- Südkorea
Nach Ankunft in Deutschland ist der Antrag auf Aufenthaltserlaubnis und / oder Arbeitsgenehmigung bei der zuständigen Ausländerbehörde zu stellen. Bis zur Ausstellung der finalen Arbeitsgenehmigung wird eine Fiktionsbescheinigung beantragt. Um zu überprüfen, ob Visapflicht zur Einreise nach Deutschland besteht, wenden Sie sich bitte an Inhouse Mobility.
Reduzieren Sie die Bearbeitungszeiten zur Beantragung von Arbeitsvisa- und Arbeitsgenehmigungen
- Reduzieren Sie Ihre Bearbeitungszeiten für Arbeitsgenehmigung Ihrer Mitarbeiter nach Deutschland
- Optimieren Sie den organisatorischen Ablauf. Inhouse Mobility stimmt alle Prozessschritte im In- und Ausland aufeinander ab
- Bearbeitungsschritte erfolgen parallel, um Zeit zu sparen
- Inhouse Mobility bereitet alle Antragsformulare wie den Visumsantrag, Arbeitgeberschreiben, Beantragung ZAV-Vorabzustimmung entsprechend der vorliegenden Angaben vor
- Übersetzung und Legalisierung von Heiratsurkunden und Geburtsurkunden
- Prüfung ob der ausländische Bildungsabschluss in Deutschland anerkannt wird (anabin Prüfung)
- Vorbereitung und Zusammenstellung aller erforderlichen Antragsunterlagen im Ausland zur Beantragung des erforderlichen Arbeitsvisa bei der zuständigen Deutschen Botschaft oder Deutschem Generalkonsulat -> Unterlagen variieren je Land und Stadt
- Koordination und Buchung der persönlichen Visatermine im Ausland bei der jeweiligen Deutschen Botschaft oder Deutschem Generalkonsulat