Choose language
EnglishDeutsch
contact us

Registrierungspflicht in
Deutschland

Registrierungspflichten in Deutschland

Personen, die für einen vorübergehenden Aufenthalt, ein Assignment oder eine Delegation nach Deutschland reisen oder in Deutschland leben, sind verpflichtet, sich bei der lokalen Behörde in Deutschland anzumelden. Zur Bestätigung bekommt man eine Meldebestätigung, Anmeldebestätigung oder einen Meldeschein.

Zur Anmeldung verpflichtet sind nicht nur Bürger der EU/EEA oder ausländische Staatsangehörige. Egal, ob man innerhalb einer Stadt umzieht (z.B. innerhalb Münchens) oder ob man von Bangalore nach München oder von der USA nach Deutschland etc. zieht, jeder ist verpflichtet, sich bei der lokalen Behörde anzumelden.

Um die Anmeldung durchzuführen, sind der original Pass, eine Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter und das Anmeldeformular nötig. Damit geht man zum zuständigen Einwohnermeldeamt, Rathaus oder Gemeinde. Normalerweise ist die zuständige Behörde auch für weitere bürokratische Dinge, wie z.B. Steuer, deutsche Personalausweise, Führerscheine und Autonummernschilder etc. zuständig.

Inhouse Mobility kann Sie bei diesen bürokratischen Prozessen unterstützen und die Anmeldung mit einer Vollmacht für Sie erledigen.