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Home / Meldepflichten für entsandte Arbeitnehmer / Geschäftsreise Compliance
Handeln Sie nicht übermotiviert, drängen Sie nicht um jeden Preis in ausländische Märkte, sondern nehmen Sie sich im Voraus die Zeit, um sicherzustellen, dass bei grenzüberschreitenden Aktivitäten nur Landesgrenzen – und keine rechtlichen – überschritten werden!
Im schlimmsten Fall kann die Überschreitung von Grenzen insbesondere zu folgenden Sanktionen/Strafen führen:
Sanktionszahlungen
Rechtliche Strafen und Bußgelder
Reputations-
verlust
Einreiseverbote
Schadensersatz-
ansprüche von Mitarbeitern
wegen Verletzung der
Fürsorgepflicht
Ausschluss vom
lokalen Markt
Persönliche Haftung der Geschäftsleitung
Reputations-
verlust
Vieles kann bereits aus dem Heimatland beantragt und erledigt werden, bevor ein kurz- oder langfristiger Auslandseinsatz oder eine Geschäftsreise angetreten wird. Wichtige Dokumente sollten den Mitarbeitern von Anfang an zur Verfügung gestellt werden.
Was ist das Risiko? Mitarbeiter, die eine Geschäftsreise in ein anderes EU-Land unternehmen, um dort zu arbeiten, müssen bei den lokalen Behörden des Ziellandes registriert werden, um rechtliche Strafen, Bußgelder und potenzielle Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
Brisa stellt sicher, dass der Mitarbeiter vor Beginn der Entsendung ordnungsgemäß bei den Behörden registriert ist.
Was ist das Risiko? Unbefugter Zugriff, Verstöße, Diebstahl oder Beschädigung von Daten während der Auslandsreise Ihres Mitarbeiters sowie die Sicherstellung der Abdeckung durch und Einhaltung adäquater Datenschutzgesetze, ähnlich der DSGVO, im Zielland.
Was ist das Risiko? Wir bei Brisa bewerten die Anwendbarkeit der DSGVO, prüfen Angemessenheitsbeschlüsse und die Gesetze des Ziellandes. Wir führen Transfer-Impact-Assessments durch und bieten Mitarbeiterschulungen zur DSGVO-Konformität an. Wir stellen sicher, dass nur die für den jeweiligen Registrierungsprozess des Landes erforderlichen personenbezogenen Daten übermittelt werden.
Was ist das Risiko? Der reisende Mitarbeiter begründet eine Betriebsstätte im Zielland. Ist dies der Fall, müssten Sie das Unternehmen vor Ort registrieren, Gewinne dem lokalen Geschäft melden und Körperschaftsteuer einreichen.
Die Reporting-Engine und Reisekalender in Brisa helfen Ihnen, die Übersicht zu behalten.
Was ist das Risiko? Der reisende Mitarbeiter wird im Zielland sozialversichert und/oder verliert den Anspruch auf die Sozialversicherung des Heimatlandes, beides ist nicht wünschenswert.
Mit unserem automatisierten A1-Verfahren können wir Bescheinigungen in Sekundenschnelle beantragen und so sicherstellen, dass Ihre Mitarbeiter weiterhin durch das Sozialversicherungssystem ihres Heimatlandes abgesichert sind.
Die Richtlinie zur Verhängung von Bußgeldern für die Arbeitsbedingungen entsandter Arbeitnehmer in der Europäischen Union umfasst Situationen, unter denen das Bußgeld um 50 % erhöht wird. Auch auf der Grundlage dieser Richtlinie und der hierin genannten spezifischen Situationen kann das Bußgeld um 25 %, 50 % oder 75 % gemildert (= reduziert) werden.
Leben und arbeiten Sie in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz, bleiben Sie bei Ihrem Arbeitgeber angestellt und kommen Sie vorübergehend in die Niederlande, um dort zu arbeiten (Entsendung)? Dann ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, Ihre Ankunft zu melden. Der EWR umfasst alle EU-Mitgliedstaaten einschließlich Norwegen, Liechtenstein und Island.
Wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber für einen vorübergehenden Einsatz in die Niederlande kommen, haben Sie Anspruch auf die wichtigsten niederländischen Arbeitsbedingungen. Dies gilt auch, wenn Sie von einem multinationalen Unternehmen an eine Niederlassung in den Niederlanden entsandt werden oder über eine Zeitarbeitsfirma in den Niederlanden arbeiten. Diese Arbeitsbedingungen sind im niederländischen Arbeitsrecht beschrieben. In Sektoren, in denen ein allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag gilt, haben Sie auch Anspruch auf den Kern der Arbeitsbedingungen aus diesem Tarifvertrag. Mehr dazu können Sie unter Rechte und Pflichten nachlesen.
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Wenn Sie daran interessiert sind, mit Inhouse Mobility zu sprechen, mehr über unsere globalen Relocation-Services zu erfahren oder sich nach etwas ganz anderem zu erkundigen, kontaktieren Sie uns bitte. Ein Mitglied unseres Teams wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen.
Wir freuen uns darauf, Sie zu unterstützen!
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