Geschäftsreise Compliance

Beseitigen Sie diese Compliance-Risiken. Verschiedene Risiken im Zusammenhang mit Geschäftsreisen und der Arbeit im Ausland. Unser Travel Management Tool Brisa sorgt für Ihre Sicherheit.

Handeln Sie nicht übermotiviert, drängen Sie nicht um jeden Preis in ausländische Märkte, sondern nehmen Sie sich im Voraus die Zeit, um sicherzustellen, dass bei grenzüberschreitenden Aktivitäten nur Landesgrenzen – und keine rechtlichen – überschritten werden!

Im schlimmsten Fall kann die Überschreitung von Grenzen insbesondere zu folgenden Sanktionen/Strafen führen:

Sanktionszahlungen

Rechtliche Strafen und Bußgelder

Reputations-
verlust

Einreiseverbote

Schadensersatz-
ansprüche von Mitarbeitern
wegen Verletzung der
Fürsorgepflicht

Ausschluss vom
lokalen Markt

Persönliche Haftung der Geschäftsleitung

Reputations-
verlust

Vieles kann bereits aus dem Heimatland beantragt und erledigt werden, bevor ein kurz- oder langfristiger Auslandseinsatz oder eine Geschäftsreise angetreten wird. Wichtige Dokumente sollten den Mitarbeitern von Anfang an zur Verfügung gestellt werden.

Kosten und Risiken reduzieren

Was ist das Risiko? Mitarbeiter, die eine Geschäftsreise in ein anderes EU-Land unternehmen, um dort zu arbeiten, müssen bei den lokalen Behörden des Ziellandes registriert werden, um rechtliche Strafen, Bußgelder und potenzielle Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Brisa stellt sicher, dass der Mitarbeiter vor Beginn der Entsendung ordnungsgemäß bei den Behörden registriert ist.

Datenschutz

Was ist das Risiko? Unbefugter Zugriff, Verstöße, Diebstahl oder Beschädigung von Daten während der Auslandsreise Ihres Mitarbeiters sowie die Sicherstellung der Abdeckung durch und Einhaltung adäquater Datenschutzgesetze, ähnlich der DSGVO, im Zielland.

Was ist das Risiko? Wir bei Brisa bewerten die Anwendbarkeit der DSGVO, prüfen Angemessenheitsbeschlüsse und die Gesetze des Ziellandes. Wir führen Transfer-Impact-Assessments durch und bieten Mitarbeiterschulungen zur DSGVO-Konformität an. Wir stellen sicher, dass nur die für den jeweiligen Registrierungsprozess des Landes erforderlichen personenbezogenen Daten übermittelt werden.

Betriebsstätte

Was ist das Risiko? Der reisende Mitarbeiter begründet eine Betriebsstätte im Zielland. Ist dies der Fall, müssten Sie das Unternehmen vor Ort registrieren, Gewinne dem lokalen Geschäft melden und Körperschaftsteuer einreichen.
Die Reporting-Engine und Reisekalender in Brisa helfen Ihnen, die Übersicht zu behalten.

Sozialversicherung

Was ist das Risiko? Der reisende Mitarbeiter wird im Zielland sozialversichert und/oder verliert den Anspruch auf die Sozialversicherung des Heimatlandes, beides ist nicht wünschenswert.

Mit unserem automatisierten A1-Verfahren können wir Bescheinigungen in Sekundenschnelle beantragen und so sicherstellen, dass Ihre Mitarbeiter weiterhin durch das Sozialversicherungssystem ihres Heimatlandes abgesichert sind.

Vermeiden Sie die Zahlung von Bußgeldern

Die Richtlinie zur Verhängung von Bußgeldern für die Arbeitsbedingungen entsandter Arbeitnehmer in der Europäischen Union umfasst Situationen, unter denen das Bußgeld um 50 % erhöht wird. Auch auf der Grundlage dieser Richtlinie und der hierin genannten spezifischen Situationen kann das Bußgeld um 25 %, 50 % oder 75 % gemildert (= reduziert) werden.

Leben und arbeiten Sie in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz, bleiben Sie bei Ihrem Arbeitgeber angestellt und kommen Sie vorübergehend in die Niederlande, um dort zu arbeiten (Entsendung)? Dann ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, Ihre Ankunft zu melden. Der EWR umfasst alle EU-Mitgliedstaaten einschließlich Norwegen, Liechtenstein und Island.

Wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber für einen vorübergehenden Einsatz in die Niederlande kommen, haben Sie Anspruch auf die wichtigsten niederländischen Arbeitsbedingungen. Dies gilt auch, wenn Sie von einem multinationalen Unternehmen an eine Niederlassung in den Niederlanden entsandt werden oder über eine Zeitarbeitsfirma in den Niederlanden arbeiten. Diese Arbeitsbedingungen sind im niederländischen Arbeitsrecht beschrieben. In Sektoren, in denen ein allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag gilt, haben Sie auch Anspruch auf den Kern der Arbeitsbedingungen aus diesem Tarifvertrag. Mehr dazu können Sie unter Rechte und Pflichten nachlesen.

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