Übersetzungen, Beglaubigungen & Einholung von Apostillen

Übersetzungen, Beglaubigungen & Einholung von Apostillen

Zusätzlich zur Visa- und Einwanderungsbearbeitung unterstützt Inhouse Mobility Dienstleistungen wie beglaubigte Übersetzungen, Dokumentenlegalisierung, Beglaubigungen, Zertifizierungen und Apostillen.

Wir wickeln internationale Einwanderungsdienstleistungen mit unserem eigenen Netzwerk von internationalen Einwanderungsspezialisten auf der ganzen Welt ab.

Übersetzungen

Dokumente müssen möglicherweise übersetzt werden, wenn sie nicht in der Amtssprache des Ziellandes verfasst sind, unabhängig davon, ob eine Apostille oder Legalisierung erforderlich ist. Auf Wunsch kümmern wir uns um die nötigen Übersetzungen.

Was ist eine Apostille?

Eine Apostille ist eine amtliche Bescheinigung, die die Echtheit eines öffentlichen Dokuments zur Verwendung im Ausland bestätigt. Sie bestätigt die Unterschrift, das Siegel und die amtliche Stellung der Person, die das Dokument unterzeichnet oder ausgestellt hat. Von Ländern anerkannt, die Mitglieder des Haager Übereinkommens sind, vereinfacht eine Apostille den Legalisierungsprozess, indem sie die Notwendigkeit zusätzlicher Schritte wie die konsularische oder Botschaftsauthentifizierung entfallen lässt. Inhouse Mobility holt auf Wunsch die nötige Apostille ein.

Was ist eine Legalisierung?

Die Legalisierung hingegen ist ein aufwendigerer Prozess, der typischerweise mehrere Authentifizierungsebenen von verschiedenen Behörden erfordert. Dieses Verfahren ist im Allgemeinen notwendig für Dokumente, die zur Verwendung in Ländern bestimmt sind, die keine Unterzeichnerstaaten des Haager Übereinkommens sind.

Vorteile:

  • Inhouse Mobility unterstützt den Prozess, so dass sich der Mitarbeiter auf seine neue Rolle konzentrieren kann
  • Direkte Kontakte zu den Behörden zur zügigen Einholung der nötigen Unterlagen
  • Inhouse Mobility sorgt für schnellstmögliche Beantragung der Dokumente
  • Inhouse Mobility Integriert den Service in den Relocation Prozess
  • Kosteneffizient. Behördliche Gebühren werden nach Auslage Beleg abgerechnet
  • Reduziert den Verwaltungsaufwand für den Mitarbeiter
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